Häufig gestellte Fragen
(und ihre Antworten)
|
-
Telefonbenutzung:
Ihr Au-pair möchte natürlich telefonieren
und sie haben auch nichts dagegen? Nur was tun, wenn ihr
Au-pair ihr Telefon überstrapaziert?
Klären Sie frühzeitig und zwar schon zu Beginn des
Aufenthaltes, wie viel und in welchem Rahmen telefoniert werden darf.
Sie sollten sich auch überlegen ob ihr Au-pair
Telefongespräche entgegennehmen darf oder soll.
-
Auto der Familie benützen:
Sollte ihr Au-pair aus den Staaten der europäischen Union
kommen, so kann es, falls es im Besitz eines internationalen
Führerscheins ist, jederzeit mit dem Auto der Gastfamilie fahren.
Um aber keine Überraschungen zu erleben, sollten Sie in
jedem Fall mit Ihrer KFZ-Versicherung die Details abklären.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Agentur keine
Rechtsauskünfte geben darf.
|
-
Au-pair in den Urlaub mitnehmen:
Es ist eine tolle Sache, wenn ihr Au-pair mit Ihnen in den
Urlaub fahren möchte. Wenn Sie es als Au-pair mitnehmen,
dann hat es die gleichen Arbeitszeiten wie zu Hause.
Aber beachten Sie: Falls Sie in ein Land des Schengener
Abkommens fahren wollen, ist dies kein Problem, wollen Sie in ein
anderes Land fahren, erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei
dem zuständigem Konsulat.
-
Verlängerung des Au-pair Verhältnisses:
Prinzipiell gilt: wenn Ihr Au-pair für weniger als
12 Monate gekommen ist, so kann es den Aufenthalt bis zu
maximal 12 Monaten verlängern. Ein längerer Aufenthalt
als 12 Monate ist prinzipiell nicht möglich.
-
Wir kommen mit dem Au-pair nicht klar:
Wenn es nach den ersten Anfangsschwierigkeiten immer noch mit
der zwischenmenschlichen Kommunikation hapert, wenn Gastfamilie
und Au-pair keinen Kontakt bekommen, dann hilft nur eins:
Einen Ausweg finden, damit sowohl Gastfamilie als auch
Au-pair nicht unnötig strapaziert werden.
Telefonieren Sie mit der Agentur, wir werden nach einem
Ausweg suchen (und sicherlich auch finden)
|